Ordentliche Mitglieder
Ordentliche Mitglieder
Institutionelle Mitglieder
Außerordentliche Mitglieder
Ehrenmitglieder
Ordentliche und institutionelle Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen. Außerordentliche Mitglieder sind solche, die die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrags fördern.
Ehrenmitglieder sind Personen, die hierzu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.